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AGB

 

Ihr Vertragspartner für den Internetshop WERBERADL ist die Firma

RADLGRUBER WERBEGESCHENKE GesmbH.  Wienerstrasse 186          A-8051 GRAZ /Österreich

 

I.    Allgemeines

(1) Die nachstehend allgemeinen Geschäftsbedingungen werden vom Käufer bzw. dem  Werkbesteller mit Erteilung des Auftrages an die RADLGRUBER WERBEGESCHENKE GMBH (im Weiteren als RADLGRUBER WERBEGESCHENKE bezeichnet) ausdrücklich anerkannt, auch dann wenn in seinen Bestellformularen andere bzw. anders lautende Bedingungen angegeben worden sind.

(2) Insbesondere wird festgehalten, dass die RADLGRUBER WERBEGESCHENKE sämtliche Kauf- und Werkverträge nur unter den nachfolgenden AGB abschließt.

(3) Anderslautende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der RADLGRUBER WERBEGESCHENKE 

(4) Lieferungen erfolgen, unabhängig davon in welcher Form - fernmündlich, schriftlich, per

Faxschreiben , Email oder persönlich - der Auftrag erteilt wurde, ausschließlich nach diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf Grund der jeweils von der RADLGRUBER WERBEGESCHENKE erstellten, aktuellen und als verbindlich erklärten Preise.

(5) Alle Preise verstehen sich in EURO exkl. MwSt. und vereinbarter Veredelung ab Lager Graz.

(6) Die Lieferangaben der RADLGRUBER WERBEGESCHENKE sind nur soweit verbindlich, als durch Vorlieferanten oder den Kunden selbst, keine Verzögerungen entstehen.

(7) Lieferverträge werden ausschließlich unter den vorangeführten AGB und Lieferbedingungen der Fa. RADLGRUBER WERBEGESCHENKE abgeschlossen.

 

II. ANGEBOTE

(1) Die auf der Website enthaltenen "Angebote" stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei RADLGRUBER WERBEGESCHENKE – und dessen Internetshop WERBERADL zu bestellen. Beschreibungen und angegebene Maße sind ungefähr.

(2) Durch das Absenden des ausgefüllten Bestellformulars im Internet gibt der Kunde ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages bzw. Werklieferungsvertrags ab. Vor dem endgültigen Absenden hat der Kunde auf einer Übersichtsseite die Möglichkeit, die Richtigkeit seiner Eingaben zu prüfen und zu korrigieren.

RADLGRUBER WERBEGESCHENKE  prüft die erhaltene Bestellung auf seine rechtliche und tatsächliche Durchführbarkeit, insbesondere auf einen möglichen Verstoß gegen Schutzrechte Dritter. Die Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar, sondern soll den Kunden nur darüber informieren, dass seine Bestellung bei RADLGRUBER WERBEGESCHENKE  eingegangen ist.

(3) Der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn RADLGRUBER WERBEGESCHENKE das bestellte Produkt an den Kunden versendet und den Versand an den Kunden mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigt.
(4) Die Details der Bestellung können auch online unter www.werberadl.at im Benutzerprofil unter „Bestellungen“ eingesehen werden.

(5) Im Zusammenhang mit Punkt 2 bzw. 3  ist es RADLGRUBER WERBEGESCHENKE  als Anbieter  nicht möglich, sämtliche von Kunden übersandte Druckmotive vorab auf etwaige Rechtsverletzungen  zu prüfen. RADLGRUBER WERBEGESCHENKE behält es sich daher  vor, eingegangene Bestellungen innerhalb der gesetzlichen Annahmefrist abzulehnen, wenn im Rahmen des Bestellvorgangs bekannt wird oder der Verdacht entsteht, dass durch Druckmotive Rechte Dritter oder gesetzliche Vorschriften verletzt werden.

(6) Der Vertrag kommt zustande unter dem Vorbehalt der vollständigen, termingerechten Belieferung durch allfällige Vorlieferanten.  Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert.

 

III. PREISE – BEMESSUNGSGRUNDLAGEN – VERTRAGSANPASSUNG

(1) Unsere Preise sind in EURO angeführt und exkl. MwSt. und gelten grundsätzlich bis auf Widerruf. Dies betrifft auch die in Katalogen/Webshops angeführten Preise.

(2) Sollte sich nach Vertragsabschluss aus den gemeinsam zugrunde gelegten Preisgrundlagen (Rohstoffe, Rohprodukte, Wechselkurs (US Dollar)) wesentliche und nicht vorhersehbare Änderungen ergeben, welche RADLGRUBER WERBEGESCHENKE nicht zu verantworten hat, behält sich RADLGRUBER WERBEGESCHENKE entsprechende Preisanpassungen vor. Diese Anpassungen können unabhängig von der Beschaffung, Produktion, Veredelung erfolgen, daher auch während einer Teillieferung oder des Produktionsvorgangs.

(3) Vereinbarte Fixpreise bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch RADLGRUBER WERBEGESCHENKE und gelten nur für den vereinbarten Zeitraum. Änderungen durch den Kunden in Form von Stückzahlen, Veredelung oder sonstige Abänderungen bedingen eine neue Offertstellung und Preisvereinbarung.

 

 IV. LIEFERBEDINGUNGEN

(1) Die Liefertermine, seien sie vom Käufer oder Werkbesteller vorgeschrieben oder Werkunternehmer genannt, gelten nur annähernd, ohne Verbindlichkeit.

(2) Etwaige Lieferverzögerungen geben dem Käufer bzw. dem Werkbesteller keinen Anspruch auf Schadenersatz.

(3) Bei Lieferverzug ist durch den Käufer bzw. dem Werkbesteller eine angemessene Nachfrist zu bewilligen.

Lieferungen in Teilpartien ist grundsätzlich gestattet- Teillieferungen gelten als selbstständige Geschäfte.

(4) Differenzen hieraus heben den unerfüllten Teil des Kaufvertrages nicht auf. Eine produktionsbedingte Mehr - oder Minderlieferung speziell bei Werbemittel die in Automaten Produktion hergestellt werden, von bis zu 10% muss akzeptiert werden.

 

V. VERSAND

(1) Der Versand erfolgt grundsätzlich auf Rechnung. Sämtliche gelieferten Artikel sind von uns entsprechend versichert, d.h eine Versicherung für die jeweilige Bestellung erfolgt durch RADLGRUBER WERBEGESCHENKE.

(2) Sofern nicht besondere Versandvorschriften erteilt werden, erfolgt der Versand stets nach unserem Ermessen. Dies betrifft auch Express Sendungen.

3) Versandkosten richten sich nach Volumen oder Gewicht, sowie Versandart. Diese Kosten sind auf der Homepage im Service & Kontaktbereich im Unterpunkt VERSANDKOSTEN ersichtlich..

(4) Bei Selbstabholung sind die entsprechenden Geschäftszeiten zu beachten, die auf unserer Homepage

veröffentlicht sind.

 

VI. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

(1) Die dem Kunden im Regelfall mit der Ware zugestellten Rechnungen sind innerhalb von 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

(2) Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum werden 3% Skonto unter der Voraussetzung gewährt, dass keine bereits früheren Rechnungen unberechtigt offen stehen.

(3) Bei Zahlungsverzug sind alle Mahn- und Inkassospesen, sowie 15% Verzugszinsen ab dem Rechnungsdatum zu ersetzen.

(4) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der RADLGRUBER WERBEGESCHENKE (vgl. Pkt. XII)

 

VII. RÜCKTRITTSRECHT

(1) Der Verkäufer wird von seiner Lieferverpflichtung frei, wenn Zweifel hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Käufers, z.B. wegen Scheck oder Wechselprotest Klagen von dritter Seite entstehen. Das gleiche gilt wenn der Käufer mit Zahlungen aus früheren Lieferungen in Verzug ist.

 

VIII. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

(1) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Graz.

(2) Für allfällige Streitigkeiten aus Kaufverträgen unterwerfen sich beide Teil Vertragsteile dem Gerichtsstand des sachlich zuständigen Gerichtes in Graz.

 

 

IX. BEDRUCKUNG - DRUCKUNTERLAGEN - AUFDRUCKE

(1) Für die Bedruckung der entsprechenden Artikel sind vom Kunden die Unterlagen beizustellen und so vorzubereiten, dass sowohl die Art der Bedruckung, Größe des Aufdrucks, Platzierung und Farbangaben exakt definiert sind.

(2) Bei Übermittlung auf elektronischem Weg sind unsere Vorgaben – Vektorgrafik (.ai, .eps- Format) - - unbedingt einzuhalten. Für Verzögerungen und anfallende Kosten aus mangelhaft übermittelten Daten sind wir nicht haftbar; Bearbeitungskosten durch uns oder durch Dritte werden von uns verrechnet.

(3) Es bleibt der RADLGRUBER WERBEGESCHENKE vorbehalten Aufträge durch den Werkbesteller zurückzuweisen, wenn die entsprechenden Daten für die Weiterbearbeitung nicht zum vereinbarten Termin einlangen.

Dadurch entstehende Mehrkosten für Kurier oder Expressdienste werden dem Auftraggeber weiterverrechnet.

(4) Notwendige Datenträger, Klischees, Siebe oder sonstige technische Voraussetzungen zur Bedruckung, Bestickung oder sonstiger Veredelung von Waren, bleiben in unserem Eigentum.

(5) Sämtliche veredelte Waren, durch Bedruckung, Bestickung, Gravur oder Laser oder andere Verfahren, sind nach unseren Anweisungen zu behandeln. Schäden aus unsachgemäßer Behandlung werden vom Werkunternehmer nicht ersetzt und heben andere Lieferungen aus dem vom Werkbesteller erteilten Auftrag nicht auf.

 

X. MÄNGELRÜGEN

(1) Beanstandungen können nur innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich geltend gemacht werden.

(2) Die Zahlungsverpflichtung wird dadurch nicht aufgehoben.

(3) Rechtzeitig schriftlich gerügte Mängel berechtigen den Käufer bzw. Werkbesteller nicht zur Minderung.

(4) Der Verkäufer bzw. Werkunternehmer behält sich das Recht vor Minderungsansprüche dadurch abzuwenden, dass er nach seiner Wahl gegen Rückgabe der bemängelten Ware, mängelfrei Ersatzware liefert.

(5) Weitere über den oa. Austausch hinausgehende  Ersatzansprüche auf Grund welcher Rechtsvorschrift auch immer, werden ausdrücklich ausgeschlossen.

 

XI. WARENRÜCKSENDUNGEN UND UMTAUSCH

(1) Warenrücksendungen können nur mit Einverständnis der RADLGRUBER WERBEGESCHENKE und unter Angabe der Rechnungsnummer (Lieferschein) erfolgen- im anderen Fall behält sich die RADLGRUBER WERBEGESCHENKE vor, die Annahme der Waren zu verweigern.

(2) Wenn die Rücksendung nicht auf Grund einer berechtigten und fristgerechten Reklamation erfolgt, behält sich die RADLGRUBER WERBEGESCHENKE das Recht zur Verrechnung einer Manipulationsgebühr von 25% des Warenverkaufspreises vor.

(3) Ein Umtausch kann nur ausnahmsweise im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen. Die zurückgegebene Ware muss sich in einem einwandfreien, verkaufsfähigen Zustand befinden.

(4) Eventuelle Fracht und Portokosten, sowie Kosten für die Neuverpackung gehen grundsätzlich zu Lasten des Käufers.

 

XII. EIGENTUMSVORBEHALT

(1) Die gelieferten Waren bleiben Eigentum des Verkäufers bzw. des Werkunternehmers bis der Käufer bzw. der Werkbesteller den Kaufpreis bzw. den Werklohn und alle sonstigen Nebenforderungen des Verkäufers bzw. Werkunternehmers zur Gänze beglichen hat.

(2) Die Veräußerung im ordentlichen Geschäftsverkehr ist gestattet, jedoch darf die Ware ohne Zustimmung des Verkäufers bzw. Werkunternehmers weder verpfändet noch sicherungshalber übereignet werden.

 

XIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Für den Fall, dass eine der vorangeführten Verkaufs und Lieferbedingungen unwirksam oder nichtig ist, wird die Geltung der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.