Ihr Vertragspartner
für den Internetshop WERBERADL ist die Firma
RADLGRUBER
WERBEGESCHENKE GesmbH. Wienerstrasse 186
A-8051 GRAZ /Österreich
I.
Allgemeines
(1) Die nachstehend allgemeinen Geschäftsbedingungen
werden vom Käufer bzw. dem
Werkbesteller mit Erteilung des Auftrages an die RADLGRUBER
WERBEGESCHENKE GMBH (im Weiteren als RADLGRUBER WERBEGESCHENKE bezeichnet)
ausdrücklich anerkannt, auch dann wenn in seinen Bestellformularen andere
bzw. anders lautende Bedingungen angegeben worden sind.
(2) Insbesondere wird festgehalten, dass die RADLGRUBER
WERBEGESCHENKE sämtliche Kauf- und Werkverträge nur unter den nachfolgenden
AGB abschließt.
(3) Anderslautende Vereinbarungen bedürfen der
schriftlichen Bestätigung der RADLGRUBER WERBEGESCHENKE
(4) Lieferungen erfolgen, unabhängig davon in welcher Form
- fernmündlich, schriftlich, per
Faxschreiben , Email oder
persönlich - der Auftrag erteilt wurde, ausschließlich nach diesen
allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf Grund der jeweils von der RADLGRUBER
WERBEGESCHENKE erstellten, aktuellen und als verbindlich erklärten Preise.
(5) Alle Preise verstehen sich in EURO exkl. MwSt. und
vereinbarter Veredelung ab Lager Graz.
(6) Die Lieferangaben der RADLGRUBER WERBEGESCHENKE sind
nur soweit verbindlich, als durch Vorlieferanten oder den Kunden selbst,
keine Verzögerungen entstehen.
(7) Lieferverträge werden ausschließlich unter den
vorangeführten AGB und Lieferbedingungen der Fa. RADLGRUBER WERBEGESCHENKE
abgeschlossen.
II. ANGEBOTE
(1) Die auf der Website enthaltenen "Angebote"
stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei RADLGRUBER
WERBEGESCHENKE – und dessen Internetshop WERBERADL zu bestellen.
Beschreibungen und angegebene Maße sind ungefähr.
(2) Durch das Absenden des ausgefüllten Bestellformulars
im Internet gibt der Kunde ein bindendes Angebot auf Abschluss eines
Kaufvertrages bzw. Werklieferungsvertrags ab. Vor dem endgültigen Absenden
hat der Kunde auf einer Übersichtsseite die Möglichkeit, die Richtigkeit
seiner Eingaben zu prüfen und zu korrigieren.
RADLGRUBER WERBEGESCHENKE
prüft die erhaltene Bestellung auf seine rechtliche und tatsächliche Durchführbarkeit,
insbesondere auf einen möglichen Verstoß gegen Schutzrechte Dritter. Die
Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar, sondern soll den
Kunden nur darüber informieren, dass seine Bestellung bei RADLGRUBER
WERBEGESCHENKE eingegangen ist.
(3) Der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn RADLGRUBER
WERBEGESCHENKE das bestellte Produkt an den Kunden versendet und den Versand
an den Kunden mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigt.
(4) Die Details der Bestellung können auch online unter www.werberadl.at im Benutzerprofil unter
„Bestellungen“ eingesehen werden.
(5) Im Zusammenhang mit Punkt 2 bzw. 3 ist es RADLGRUBER WERBEGESCHENKE als Anbieter nicht möglich, sämtliche von Kunden
übersandte Druckmotive vorab auf etwaige Rechtsverletzungen zu prüfen. RADLGRUBER WERBEGESCHENKE behält
es sich daher vor, eingegangene
Bestellungen innerhalb der gesetzlichen Annahmefrist abzulehnen, wenn im
Rahmen des Bestellvorgangs bekannt wird oder der Verdacht entsteht, dass
durch Druckmotive Rechte Dritter oder gesetzliche Vorschriften verletzt
werden.
(6) Der Vertrag kommt zustande unter dem Vorbehalt der
vollständigen, termingerechten Belieferung durch allfällige
Vorlieferanten. Der Kunde wird über
die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert.
III. PREISE –
BEMESSUNGSGRUNDLAGEN – VERTRAGSANPASSUNG
(1) Unsere Preise sind in EURO angeführt und exkl. MwSt.
und gelten grundsätzlich bis auf Widerruf. Dies betrifft auch die in
Katalogen/Webshops angeführten Preise.
(2) Sollte sich nach Vertragsabschluss aus den gemeinsam zugrunde
gelegten Preisgrundlagen (Rohstoffe, Rohprodukte, Wechselkurs (US Dollar))
wesentliche und nicht vorhersehbare Änderungen ergeben, welche RADLGRUBER
WERBEGESCHENKE nicht zu verantworten hat, behält sich RADLGRUBER
WERBEGESCHENKE entsprechende Preisanpassungen vor. Diese Anpassungen können
unabhängig von der Beschaffung, Produktion, Veredelung erfolgen, daher auch
während einer Teillieferung oder des Produktionsvorgangs.
(3) Vereinbarte Fixpreise bedürfen der schriftlichen
Bestätigung durch RADLGRUBER WERBEGESCHENKE und gelten nur für den
vereinbarten Zeitraum. Änderungen durch den Kunden in Form von Stückzahlen,
Veredelung oder sonstige Abänderungen bedingen eine neue Offertstellung
und Preisvereinbarung.
IV.
LIEFERBEDINGUNGEN
(1) Die Liefertermine, seien sie vom Käufer oder
Werkbesteller vorgeschrieben oder Werkunternehmer genannt, gelten nur
annähernd, ohne Verbindlichkeit.
(2) Etwaige Lieferverzögerungen geben dem Käufer bzw. dem
Werkbesteller keinen Anspruch auf Schadenersatz.
(3) Bei Lieferverzug ist durch den Käufer bzw. dem
Werkbesteller eine angemessene Nachfrist zu bewilligen.
Lieferungen in Teilpartien ist
grundsätzlich gestattet- Teillieferungen gelten als selbstständige Geschäfte.
(4) Differenzen hieraus heben den unerfüllten Teil des Kaufvertrages
nicht auf. Eine produktionsbedingte Mehr - oder Minderlieferung speziell bei
Werbemittel die in Automaten Produktion hergestellt werden, von bis zu 10%
muss akzeptiert werden.
V. VERSAND
(1) Der Versand erfolgt grundsätzlich auf Rechnung. Sämtliche
gelieferten Artikel sind von uns entsprechend versichert, d.h
eine Versicherung für die jeweilige Bestellung erfolgt durch RADLGRUBER
WERBEGESCHENKE.
(2) Sofern nicht besondere Versandvorschriften erteilt
werden, erfolgt der Versand stets nach unserem Ermessen. Dies betrifft auch
Express Sendungen.
3) Versandkosten richten sich nach Volumen oder Gewicht,
sowie Versandart. Diese Kosten sind auf der Homepage im Service &
Kontaktbereich im Unterpunkt VERSANDKOSTEN ersichtlich..
(4) Bei Selbstabholung sind die entsprechenden
Geschäftszeiten zu beachten, die auf unserer Homepage
veröffentlicht sind.
VI.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
(1) Die dem Kunden im Regelfall mit der Ware zugestellten
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
(2) Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum
werden 3% Skonto unter der Voraussetzung gewährt, dass keine bereits früheren
Rechnungen unberechtigt offen stehen.
(3) Bei Zahlungsverzug sind alle Mahn- und Inkassospesen,
sowie 15% Verzugszinsen ab dem Rechnungsdatum zu ersetzen.
(4) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung Eigentum der RADLGRUBER WERBEGESCHENKE (vgl. Pkt. XII)
VII.
RÜCKTRITTSRECHT
(1) Der Verkäufer wird von seiner Lieferverpflichtung
frei, wenn Zweifel hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Käufers, z.B. wegen
Scheck oder Wechselprotest Klagen von dritter Seite entstehen. Das gleiche
gilt wenn der Käufer mit Zahlungen aus früheren Lieferungen in Verzug ist.
VIII. ERFÜLLUNGSORT
UND GERICHTSSTAND
(1) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Graz.
(2) Für allfällige Streitigkeiten aus Kaufverträgen
unterwerfen sich beide Teil Vertragsteile dem Gerichtsstand des sachlich
zuständigen Gerichtes in Graz.
IX. BEDRUCKUNG -
DRUCKUNTERLAGEN - AUFDRUCKE
(1) Für die Bedruckung der entsprechenden Artikel sind vom
Kunden die Unterlagen beizustellen und so vorzubereiten, dass sowohl die Art
der Bedruckung, Größe des Aufdrucks, Platzierung und Farbangaben exakt
definiert sind.
(2) Bei Übermittlung auf elektronischem Weg sind unsere
Vorgaben – Vektorgrafik (.ai, .eps- Format) - -
unbedingt einzuhalten. Für Verzögerungen und anfallende Kosten aus mangelhaft
übermittelten Daten sind wir nicht haftbar; Bearbeitungskosten durch uns oder
durch Dritte werden von uns verrechnet.
(3) Es bleibt der RADLGRUBER WERBEGESCHENKE vorbehalten
Aufträge durch den Werkbesteller zurückzuweisen, wenn die entsprechenden
Daten für die Weiterbearbeitung nicht zum vereinbarten Termin einlangen.
Dadurch entstehende Mehrkosten für Kurier oder
Expressdienste werden dem Auftraggeber weiterverrechnet.
(4) Notwendige Datenträger, Klischees, Siebe oder sonstige
technische Voraussetzungen zur Bedruckung, Bestickung oder sonstiger
Veredelung von Waren, bleiben in unserem Eigentum.
(5) Sämtliche veredelte Waren, durch Bedruckung,
Bestickung, Gravur oder Laser oder andere Verfahren, sind nach unseren
Anweisungen zu behandeln. Schäden aus unsachgemäßer Behandlung werden vom
Werkunternehmer nicht ersetzt und heben andere Lieferungen aus dem vom
Werkbesteller erteilten Auftrag nicht auf.
X. MÄNGELRÜGEN
(1) Beanstandungen können nur innerhalb von 5 Tagen nach
Erhalt der Ware schriftlich geltend gemacht werden.
(2) Die Zahlungsverpflichtung wird dadurch nicht
aufgehoben.
(3) Rechtzeitig schriftlich gerügte Mängel berechtigen den
Käufer bzw. Werkbesteller nicht zur Minderung.
(4) Der Verkäufer bzw. Werkunternehmer behält sich das
Recht vor Minderungsansprüche dadurch abzuwenden, dass er nach seiner Wahl
gegen Rückgabe der bemängelten Ware, mängelfrei Ersatzware liefert.
(5) Weitere über den oa.
Austausch hinausgehende
Ersatzansprüche auf Grund welcher Rechtsvorschrift auch immer, werden
ausdrücklich ausgeschlossen.
XI.
WARENRÜCKSENDUNGEN UND UMTAUSCH
(1) Warenrücksendungen können nur mit Einverständnis der
RADLGRUBER WERBEGESCHENKE und unter Angabe der Rechnungsnummer (Lieferschein)
erfolgen- im anderen Fall behält sich die RADLGRUBER WERBEGESCHENKE vor, die
Annahme der Waren zu verweigern.
(2) Wenn die Rücksendung nicht auf Grund einer
berechtigten und fristgerechten Reklamation erfolgt, behält sich die
RADLGRUBER WERBEGESCHENKE das Recht zur Verrechnung einer Manipulationsgebühr
von 25% des Warenverkaufspreises vor.
(3) Ein Umtausch kann nur ausnahmsweise im gegenseitigen
Einvernehmen erfolgen. Die zurückgegebene Ware muss sich in einem
einwandfreien, verkaufsfähigen Zustand befinden.
(4) Eventuelle Fracht und Portokosten, sowie Kosten für
die Neuverpackung gehen grundsätzlich zu Lasten des Käufers.
XII.
EIGENTUMSVORBEHALT
(1) Die gelieferten Waren bleiben Eigentum des Verkäufers
bzw. des Werkunternehmers bis der Käufer bzw. der Werkbesteller den Kaufpreis
bzw. den Werklohn und alle sonstigen Nebenforderungen des Verkäufers bzw.
Werkunternehmers zur Gänze beglichen hat.
(2) Die Veräußerung im ordentlichen Geschäftsverkehr ist
gestattet, jedoch darf die Ware ohne Zustimmung des Verkäufers bzw.
Werkunternehmers weder verpfändet noch sicherungshalber übereignet werden.
XIII.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(1) Für den Fall, dass eine der vorangeführten Verkaufs
und Lieferbedingungen unwirksam oder nichtig ist, wird die Geltung der
übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
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